Gemeinde

DITIB und die angeschlossenen Vereine handeln nach folgenden Kriterien:

Die DITIB verfolgt Ziele, die ausschließlich mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
im Einklang stehen. Wir bekennen uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

DITIB ist eine Überparteiliche Organisation und verbietet jede Art von parteipolitischer Aktivität
in den Vereinsräumen.

Sie legt Wert auf Freundschaftlichkeit, Achtung, Nachsicht, Toleranz und Solidarität der Menschen untereinander und gegenüber anderen Glaubensangehörigen. Diese Eigenschaften stimmen
auch mit den Grundsätzen des Islam überein.
Jede Art von Gewalt und Aufruf zur Gewalt wird abgelehnt.

Sie beachtet den Grundsatz der Gleichbehandlung unter den Mitgliedern und der
Transparenz gegenüber den Mitgliedern und nach Außen.

DITIB verfolgt gemeinnützige religiöse, wohltätige, kulturelle und sportliche Zwecke. Zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele üben wir unsere Aktivitäten ehrenamtlich aus.

 

Zweck und Ziele

  • Förderung und Verrichtung der religiösen Dienste
  • Förderung des interreligiösen Dialoges 
  • Förderung der Kultur
  • Förderung des Zusammenlebens von Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen, Völkerverständigung und Toleranz.
  • Soziale Betreuung und Beratung der Gemeindemitglieder
  • Koordinierung und Betreuung religiöser, kultureller und  sozialer Aktivitäten der Ortsgemeinden       
  • Koordinierung und Förderung der Integrationsarbeit in den Gemeinden
  • Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache durch Migranten/innen. 
  • Errichtung und Erhaltung der Gebetsstätten und Moscheen
  • Förderung von Sport und Jugendarbeit
  • Förderung von Seniorenarbeit
  • Förderung von Bildung und Studium  
  • Hilfsaktionen für Opfer von Naturkatastrophen
  • Beratung und Hilfestellungen bei Wallfahrten 
  • Weiter- und Fortbildung der Vorstände in den Ortsvereinen
  • Förderung und Angebote für Frauenarbeit und frauenspezifische Beratung
  • Hilfestellung in Todesfällen (seelsorgerisch)
  • Telefonseelsorge 
  • Erstellung von religiösen Gutachten